Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Hinterlassenenrenten

Beim Tod des Ehegattens soll die Hinterlassenenrente verhindern, dass Sie als überlebender Ehepartner oder Ihre Kinder in finanzielle Not geraten.

Damit Sie Anspruch auf eine Rente haben, muss die verstorbene Person mindestens ein volles Beitragsjahr Beiträge an die AHV bezahlt haben.