Alle Arbeitnehmenden, die bei einem bei der BVG-Stiftung Handel Schweiz angeschlossenem Unternehmen arbeiten, sind automatisch Mitglied der Pensionskasse und damit beitragspflichtig. Die Beitragspflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beginnt mit der Aufnahme in die Pensionskasse.