Berufliche Vorsorge (BVG)


Beitragspflicht

Alle Arbeitnehmenden, die bei einem bei der BVG-Stiftung Handel Schweiz angeschlossenem Unternehmen arbeiten, sind automatisch Mitglied der Pensionskasse und damit beitragspflichtig. Die Beitragspflicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beginnt mit der Aufnahme in die Pensionskasse.

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