Grundlage der Beitragserhebung bildet die Gesamtlohnsumme der Unternehmung. Damit die Beiträge der Familienausgleichskasse (FAK) ermitelt werden können, müssen Sie als Arbeitgeber die Gesamtlohnsumme auf die betroffenen Kantone aufteilen. Sie haben die Wahl, Ihre Beiträge effektiv oder pauschal abrechnen zu lassen.