Sobald Sie bei der AHV mindestens ein volles Beitragsjahr Beiträge an die AHV bezahlt und das Rentenalter erreicht haben, besteht ein Anspruch auf Rente.
Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben Sie, wenn Sie bei alltäglichen Arbeiten wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen dauernd auf Unterstützung Dritter angewiesen sind. Die Höhe der Leistung ist abhängig vom Grad der Hilflosigkeit und ob Sie zu Hause oder in einem Heim leben.