Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien wurde am 27. Mai 2024 in Buenos Aires unterzeichnet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.