Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Meldepflicht Arbeitnehmermutationen

Als Arbeitgeber müssen Sie Neueintritte, Mutationen (Heirat, Scheidung, Familienzuwachs etc.) und Austritte Ihrer Mitarbeitenden melden, weil jede Anpassung Auswirkung auf die Beitragszahlungen haben kann. Wir empfehlen Ihnen jeweils eine sofortige Meldung an die AK71.