Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Anmeldung/Abklärung Selbständigerwerbende

Sind Sie selbständigerwerbend und möchten sich für die AHV anmelden? Ob Sie im Sinne der AHV selbständigerwerbend sind, klären die Mitarbeitenden der AK71 gerne für Sie ab. Jeder Fall ist anders und muss neu beurteilt werden. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Was heisst selbständigerwerbend? Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.