Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Hilfsmittel

Wenn Sie eine Altersrente beziehen und in der Schweiz wohnen, haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel der AHV. Ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen werden Hilfsmittel von der AHV mitfinanziert wie z.B. Hörgeräte, Perücken, Rollstühle ohne Motor etc.

Falls Sie keinen Anspruch auf Hilfsmittel haben und dennoch auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie sich an die Pro Senectute oder die Spitex wenden.