Der Stiftungsrat der BVG-Stiftung Handel Schweiz hat beschlossen, die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben für die per Ende 2023 nicht ausgetretenen versicherten Personen (inkl. Austritte und Pensionierungen per 31.12.2023) und die Arbeitgeberbeitragsreserven mit 1.50 % zu verzinsen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf 1.25 % zu erhöhen.
Gemäss Beschluss des Stiftungsrats der BVG-Stiftung Handel Schweiz werden die obligatorischen und überobligatorischen Guthaben und Arbeitgeberbeitragsreserven bei Austritten im Laufe des Jahres 2024 mit 1.25 % verzinst. Der Zinssatz für die per Ende 2024 nicht ausgetretenen versicherten Personen wird Ende 2024 durch den Stiftungsrat beschlossen.