Leistungen im Alter
Das angesparte Alterskapital kann in Form einer monatlichen lebenslangen Rente oder in Form einer einmaligen Kapitalleistung bezogen werden. Eine Kombination von Kapitalleistung und Rente ist ebenfalls möglich.
Leistungen im Todesfall
Im Todesfall kennen wir folgende Leistungen:
Weitere Informationen finden Sie im Vorsorgereglement in den Artikeln 19, 20 und 23.