Beiträge aus der Ergänzungsleistung (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament der Schweiz.
Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:
Anmeldung
Für die Anmeldung von Ergänzungsleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende EL-Stelle Ihres Kantons.