Familienausgleichskasse (FAK)


Anspruchskonkurrenz

Pro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet. Sobald mehrere Personen für das gleiche Kind Anspruch auf Kinderzulagen haben, besteht eine so genannte Anspruchskonkurrenz. Die Eltern können in diesem Fall nicht wählen, wer die Zulage erhält. Dabei kommen vom Bund festgelegte Kriterien zur Anwendung.

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