Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Lohnbescheinigung

Die Lohnbescheinigung mit der Übersicht der Löhne aller Mitarbeitenden müssen Sie als Arbeitgeber spätestens 30 Tage nach Ablauf der Abrechnungsperiode einreichen – also bis zum 30. Januar des Folgejahres. Die Bescheinigung stellen wir Ihnen jeweils rechtzeitig zu. Ein verspäteter Eingang der Lohnbescheinigung nach dem 30. Januar hat bei Nachzahlungen eine Verzugszinsbelastung zur Folge.