Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Abrechnungsgrundlagen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige

Die Abrechnungsgrundlagen sind sehr individuell. Die kantonalen Steuerbehörden melden der Ausgleichskasse die massgebenden Daten für die Erstellung der definitiven Beiträge.

Selbständigerwerbende

Ihre Beiträge an AHV, IV und EO variieren je nach Höhe Ihrer Erwerbseinkommen und des investierten Eigenkaptials. Dazu kommt ein prozentualer Beitrag an die Familienausgleichskasse.

Nichterwerbstätige

Die Beiträge an AHV, IV und EO richten sich nach Ihrem Vermögen und einem allfälligen Renteneinkommen. Falls Sie verheiratet sind, ist immer das halbe eheliche Vermögen und das halbe eheliche Einkommen wichtig für die Abrechnung der Beiträge. Die Berechnung basiert auf dem aktuellen Renteneinkommen und dem Vermögen per 31. Dezember im jeweiligen Beitragsjahr.