Wer Dienst leistet in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend+Sport (J+S) oder Jungschützen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).
Meldekarte
Wenn Sie Dienst leisten oder einen J+S-Leiterkurs absolvieren, erhalten Sie dort eine Meldekarte für die EO-Anmeldung. Geben Sie die Karte Ihrem Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige senden die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse. Ohne Meldekarte erhalten Sie keine Entschädigung.
Wenn Sie während der Dienstzeit oder dem J+S-Leiterkurs keinen Lohn erhalten, bekommen Sie die Entschädigung direkt überwiesen. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn auch während der Dienstzeit oder des J+S-Leiterkurses aus, erhält er die Entschädigung.
Eine Tabelle mit den detaillierten Entschädigungssätzen finden Sie in der rechten Spalte im Link.