Die Familienausgleichskasse soll mit Hilfe der Familienzulagen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.
Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen sind die Mindestbeträge der Kinder- und Ausbildungszulagen geregelt.
Arbeitnehmende erhalten je nach Situation auch Familienzulagen für ihre Kinder im Ausland. Entscheidend ist die Nationalität der Eltern und der Wohnsitz der Kinder.
Als Selbstständigerwerbende/r können Sie Familienzulagen beantragen. Ein Anspruch besteht, wenn Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag des AHV-pflichtigen Bruttolohns erreichen.
Unter bestimmten kantonalen Voraussetzungen besteht auch für Nichterwerbstätige Anspruch auf Zulagen.