Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Einkommenssplitting

Um die Alters- oder Invalidenrente von geschiedenen Personen zu berechnen, wird das gesamte Einkommen der Ehejahre geteilt und beiden Partnern je zur Hälfte angerechnet. Bei diesem Splitting werden nur ganze Kalenderjahre berücksichtigt. Das Einkommenssplitting erfolgt aber nicht in jedem Fall automatisch. Melden Sie sich bei uns für weitere Abklärungen.