Bitte beachten Sie, dass ab dem 1.7.2022 die Formulare für die Anmeldung der Mutterschafts- wie auch Vaterschaftsentschädigung in zwei separate Formulare geteilt wurden.
Jeweils beide Formulare sind Bestandteil für die Einreichung und müssen für die Prüfung des Anspruches ausgefüllt werden. Das alte Formular vor dem 1.7.2022 kann jedoch nach wie vor eingereicht werden und hat weiterhin seine Gültigkeit.
Weitere Informationen