Rentenerhöhung per 1. Januar 2025
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 % erhöht. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von CHF 1’225 auf CHF 1’260 pro Monat und die Maximalrente von CHF 2’450 auf CHF 2’520 (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen per 1. Januar 2025
Das Referenzalter für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 wird ab 2025 jährlich um drei Monate von 64 auf 65 Jahre angehoben. Ab 2029 gilt für Frauen und Männer das einheitliche Referenzalter von 65 Jahren. Die Reform AHV 21 sieht in der 1. Säule für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (Übergangsgeneration) Ausgleichsmassnahmen vor. Sie profitieren von einem lebenslangen Rentenzuschlag, wenn sie ihre Altersrente nicht vorbeziehen, bzw. einem tieferen Kürzungssatz, wenn sie ihre Altersrente vorbeziehen.