Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung tritt in Kraft. Damit erhöhen sich die AHV-Beiträge auf dem Lohn ab 1. Januar 2020.
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigt der AHV-Lohnbeitrag von 8,4 % auf 8,7 %. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 % auf 10,55 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total | |
AHV neu | 4.35 % | 4.35 % | 8.7 % |
IV | 0.7 % | 0.7 % | 1.4 % |
EO | 0.225 % | 0.225 % | 0.45 % |
Total AHV/IV/EO neu | 5.275 % | 5.275 % | 10.55 % |