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15. November 2019
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BVG: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1 %

An seiner Sitzung vom 6. November 2019 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) bei 1 % zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge mindestens verzinst werden muss.

Informationen
Weiterführende Informationen in der Medienmitteilung des Bundesrats: