Auf den 1. Januar 2020 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge der Jahre 2010, 2013, 2014 und 2016 erstmals an die Preisentwicklung angepasst.
Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats: