Im Jahr 2025 werden nebst den Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule auch die AHV-Renten angepasst, daher erhöht sich der Koordinationsabzug im 2025 auf CHF 26’460.00 und die Eintrittsschwelle steigt auf CHF 22’680.00. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt gemäss Beschluss des Bundesrats vom 9. Oktober 2024 auch im kommenden Jahr bei 1.25 %.
Im Bereich Berufliche Vorsorge finden Sie die Übersicht «Leistungen und Beiträge ab 1.1.2025» mit unseren Vorsorgeplänen und den entsprechenden Leistungen und Beiträgen. Unsere Beiträge bleiben auch im kommenden Jahr unverändert.