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05. März 2024
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Initiative für eine 13. AHV-Rente

Am 3. März 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente) abgestimmt.

Die Initiative verlangte, dass alle Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben. Sie wurde vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund im Mai 2021 eingereicht. Volk und Stände haben die Initiative angenommen. Die Neuerungen treten voraussichtlich 2026 in Kraft.

Nach der Annahme der Initiative werden die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöht, erstmals voraussichtlich 2026. Zu den 12 Monatsrenten wird ab dann jedes Jahr eine 13. Rente dazukommen. Die Ergänzungsleistungen dürfen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden.

Die Initiative bestimmte auch, dass diese Erhöhung nur für Altersrenten der AHV gilt. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.