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20. November 2024
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Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) ab 1.1.2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beiträge von im Handelsregister eingetragenen Schuldnern nicht mehr durch Pfändung, sondern im Rahmen eines Konkursverfahrens eingetrieben.

Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offenen Beträge zu begleichen. Wenn keine Zahlung erfolgt, wird das Konkursverfahren eingeleitet, was zur Schliessung des Unternehmens führen kann. Es kann zudem ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 von den Kantonen und Gemeinden auf diese Weise eingefordert.

Bitte beachten Sie, dass die Ausgleichskasse Handel Schweiz verpflichtet ist, diese neuen gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und keinen Einfluss auf deren Anwendung hat. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie offene Zahlungen nicht leisten können, damit die Frage einer Fristerstreckung oder Ratenzahlung geprüft werden kann.