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07. Februar 2023
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Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Kanton Genf per 1.1.2023

Gerne informieren wir Sie, dass die Finanzierung des Berufs- und Weiterbildungsfonds im Kanton Genf (FFPC) per 1.1.2023 geändert wurde.

Die Finanzierung entspricht neu einem ‰ Prozentsatz der Lohnsumme unter Berücksichtigung der Familienzulagen.

Für das Jahr 2023 hat der Kanton Genf folgenden ‰-Satz festgelegt:

  • Bis CHF 2,5 Mio. Lohnsumme: 0,82‰ der gesamten Lohnsumme
  • Von CHF 2,5 Mio. bis CHF 10 Mio. Lohnsumme: 0,65‰ der gesamten Lohnsumme
  • Von CHF 10 Mio. bis CHF 50 Mio. Lohnsumme: 0,497‰ der gesamten Lohnsumme
  • Über CHF 50 Mio. Lohnsumme: 0,396‰ der gesamten Lohnsumme

Somit entfällt in Zukunft unsere jährliche Anfrage und die Beitragserhebung von CHF 31.00 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Da die Abrechnung der Beitragserhebung bereits im Januar stattgefunden hat, wird die Änderung im Dezember 2023 berücksichtigt.