Der BVG-Mindestzinssatz wird gemäss Beschluss des Bundesrats vom 1. November 2023 im kommenden Jahr auf 1.25 % erhöht.
Auf den 1. Januar 2024 werden die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 6.0 %.
Bitte beachten Sie unser per 01.01.2024 gültiges Vorsorgereglement. Dieses enthält die Anpassungen an neue Gesetzesbestimmungen und formelle Korrekturen. Sie finden das für das kommende Jahr gültige Vorsorgereglement spätestens ab Januar 2024 auf unserer Website.
Der Stiftungsrat hat entschieden, das Referenzalter von Frauen gemäss der Reform AHV 21 schrittweise und kongruent zur AHV zu übernehmen. Weitere Informationen zum ab 2024 gültigen Referenzalter wie auch die entsprechenden Umwandlungssätze, gesetzlichen Normen und Übergangsbestimmungen finden Sie in unserem Vorsorgereglement mit Gültigkeit ab 01.01.2024.