Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus galt bis zum 30. Juni 2022 die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens.
Da sich Telearbeit inzwischen europaweit etabliert hat, soll die Koordinierung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit auch in Zukunft dieser Tatsache Rechnung tragen.