Nachdem 1925 das Schweizer Stimmvolk einem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung zugestimmt hatte, dauerte es nochmals 23 Jahre bis zur Auszahlung der ersten Renten im Januar 1948. Seither hat die AHV immer wieder Änderungen erfahren – letztmals mit der AHV-Reform 21, welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
In einer Neujahrsansprache von 1944 kündigte Bundesrat Walther Stampfli die rasche Gründung einer staatlichen Altersvorsorge an. Drei Jahre später, am 6. Juli 1947, nahm das Schweizer Stimmvolk das AHV-Gesetz an. Das neue Sozialwerk sah das Rentenalter 65 für beide Geschlechter, die Finanzierung über Beiträge von Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden sowie von Bund und Kantonen und nach Beitragsleistungen abgestufte Alters-, Witwen- und Waisenrenten vor. Anfang 1948 wurden dann die ersten Renten ausbezahlt, damals oft noch vom «Pöstler» bar an der Haustüre. Die Minimalrente betrug damals CHF 40.–, was unter Berücksichtigung der Teuerung heute etwa CHF 183.– entspricht. Damals verdiente ein Maurer ca. CHF 117.– pro Woche. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die Minimalrente der AHV/IV CHF 1’225.–.
Über die Jahre führten zahlreiche Revisionen zum heutigen Drei-Säulen-System. Die AHV (erste Säule) soll das Existenzminimum sichern, wird aber durch die für Arbeitnehmende obligatorische berufliche Vorsorge (zweite Säule) sowie durch die freiwillige individuelle Vorsorge (dritte Säule) ergänzt.
Am 17. November 2023 durften 43 Gäste das 75-jährige Jubiläum der AK71 feiern. Der spezielle Weihnachtsanlass fand im schönen Ristorante Fiorentina mit wunderschöner Aussicht auf den Rhein und auf das Kleinbasel statt.