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14. Oktober 2022
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Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform sieht insbesondere verschiedene Massnahmen auf der Leistungsseite sowie eine zusätzliche Finanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.

Die Reform wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen wird demnächst eröffnet.

Auf der Website des BSV sind zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) allgemeine Informationen, ein FAQ und ein Tool für die individuelle Abfrage von Referenzalter sowie von Rentenzuschlag und Kürzungssätzen für die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration aufgeschaltet worden. Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert und ergänzt, um dem Informationsbedarf bestmöglich gerecht zu werden.

Das BSV hat bereits frühzeitig mit den Umsetzungsarbeiten begonnen. Diese Arbeiten werden nun intensiviert, damit wir, die Ausgleichskassen, rechtzeitig über die für die Umsetzungsarbeiten notwendigen Unterlagen verfügen.