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06. Juli 2022
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Schweiz und Frankreich verlängern Vereinbarung für Telearbeit

In einer gemeinsamen Erklärung haben die zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs vereinbart, die Verständigungsvereinbarung vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Oktober 2022 zu verlängern. Die Vereinbarung regelt, wie das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit während der Pandemie bei Tätigkeit im Homeoffice besteuert wird. Darüber hinaus werden die beiden Länder an einer langfristigen Lösung arbeiten, um die Telearbeit aus steuerlicher Sicht zu erleichtern.