Mit dem Ausweis S erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine das Recht, eine Erwerbstätigkeit ohne Wartefrist aufzunehmen. Unternehmen und Privatpersonen können Flüchtlinge ohne Weiteres anstellen.
In Bezug auf die Sozialversicherungen gelten die allgemeinen Regeln. Löhne über CHF 2'300 im Jahr sind beitragspflichtig. Im Kulturbereich und in Privathaushalten sind auch Löhne unter dieser Grenze beitragspflichtig. Davon ausgenommen sind nur sogenannte Sackgeldjobs: Löhne bis CHF 750 pro Haushalt und Kalenderjahr bis zu einer Altersgrenze von 25 Jahren. Löhne für Haushaltshilfen im Privathaushalt können über ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren abgewickelt werden. Nichterwerbstätige Personen mit dem Schutzstatus S unterliegen einer Beitragssistierung. Sie müssen somit – zumindest vorläufig – keine Beiträge bezahlen.