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08. Dezember 2022
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«Die Kundinnen und Kunden schätzen unsere Beratung sehr»

AHV-Beiträge sind immer Pflichtbeiträge. Spezialfälle werfen jedoch oft Fragen auf, worauf das Team Beiträge/Mitgliederregister immer ein offenes Ohr und eine Antwort hat. Claudia Vogel-Zeugin leitet seit 13 Jahren das 6-köpfige Team bei der AK71. Im Interview erzählt sie von den Aufgaben ihres Teams und gibt Tipps für Unternehmen und Versicherte.

Was sind die Hauptaufgaben der Abteilung Beiträge/Mitgliederregister?
Wir stehen in engem Kontakt mit den Personalabteilungen der Unternehmen, die bei uns angeschlossen sind. Wir schicken ihnen je nachdem monatlich oder quartalsweise die Akontorechnung für die AHV-Beiträge. Es handelt sich hier um eine Pauschale, da wir erst Ende Jahr nach dem Einreichen der Lohnmeldungen die definitive Abrechnung machen können. D.h. Unternehmen müssen uns jeweils spätestens bis Ende Januar alle Lohnbescheinigungen von jedem einzelnen Mitarbeiter und jeder einzelnen Mitarbeiterin ihres Unternehmens einreichen. Die Unterlagen dazu erhalten sie von uns im Dezember per Post oder online direkt im E-Dossier auf der Plattform connect. Erst dann sehen wir, ob das Unternehmen Beiträge nachzahlen muss oder ob es sogar eine Gutschrift erhält. Bis im März oder April ist bei uns in der Abteilung die intensivste Zeit, weil wir dann alle eingegangenen Meldungen verarbeiten und die definitiven Abrechnungen erstellen und versenden müssen.

Werden die Löhne kontrolliert?
Nein, das können wir gar nicht. Nur wenn uns irgendwelche Unstimmigkeiten wie beispielsweise eine falsche Versicherten-Nr. oder ein falsch geschriebener Name auffällt, müssen wir reagieren. Wenn Anton als Toni eingereicht wird, meldet das Zentralregister (ZAS) einen Fehler. Das melden wir dem Unternehmen zurück, weil wir anderenfalls jedes Jahr das gleiche Problem haben und diesen Fehler jeweils manuell anpassen müssen.

Welche Fragen kommen von Seiten der Mitglieder zu Ihnen?
Es kommen teilweise sehr viele Fragen über die AHV-Pflicht zu uns. Ob z.B. bei einem internen Wettbewerb, wo den Mitarbeitenden ein Betrag ausbezahlt wurde, eine AHV-Pflicht besteht oder nicht. Auch das Thema Autospesen wirft immer wieder Fragen auf.

Kommen diese Fragen von den Firmen oder auch von Versicherten?
Diese Fragen kommen fast ausschliesslich von Firmen. Wir in unserer Abteilung haben eigentlich immer nur mit den Unternehmen zu tun. Fast nie kommen Versicherte direkt auf uns zu.

Sind die Verantwortlichen in den Unternehmen keine AHV-Expertinnen und -Experten?
Doch meistens schon. Sie wollen sich aber absichern. Es geht oft um Spezialfälle, die auch bei den Unternehmen nicht alltäglich sind. Wie z.B. Mitarbeitende, die ins Ausland gehen und wissen möchten, wie sie dann versichert sind. Es geht eigentlich immer um die Frage: Was ist der massgebende Lohn.

Bieten Sie diese Beratung aktiv an?
Ja klar, unsere Mitglieder dürfen jederzeit anrufen. Bei komplexeren Themen können wir auch bei den Kunden vorbeigehen. Das haben wir beispielsweise im Jahr 2008 gemacht, wo alle AHV-Nummern durch neue Versicherten-Nr. ersetzt wurden. Vor allem grossen Unternehmen haben wir Tipps gegeben, wie sie das technisch umsetzen können. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen diesen Service und die damit verbundene Kundennähe sehr.

Welche unterschiedlichen Beiträge müssen Versicherte bezahlen?
Bei den Firmen sind es, wie eingangs erwähnt, die Akontobeiträge, die sie monatlich oder quartalsweise bezahlen. Auf der Seite der Versicherten sind es Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige, die direkt mit unserer Kasse abrechnen können.

Und die Mitarbeitenden der Firma – also die effektiven Versicherten?
Die Versicherten bezahlen uns ja keine Beiträge direkt, da der Arbeitgeber diese uns überweist. Der Arbeitgeber wiederum zieht die Beiträge den Mitarbeitenden direkt vom Lohn ab. Das Einzige, was Versicherte bei uns verlangen können, ist ein individueller Kontoauszug, wo ersichtlich ist, welche Lohnsummen der Arbeitgeber für sie abgerechnet hat.

Gibt es nur Pflichtbeiträge oder auch freiwillige Beiträge?
Nein, es gibt in der AHV – also in der ersten Säule – nur Pflichtbeiträge. Wichtig ist zu beachten, dass Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende auch die Pflicht haben, AHV-Beiträge zu bezahlen. Der Unterschied zu Angestellten einer Firma ist, dass sie sich selber bei uns melden müssen.

Können sich alle Nichterwerbstätigen bei der AK71 anmelden?
Nein, bei uns können sich nur Personen als Nichterwerbstätige anmelden, die mindestens 58 Jahre alt sind und bei einem uns angeschlossenen Arbeitgeber tätig sind respektive waren. Es geht oft um Frühpensionierungen. Man möchte damit verhindern, dass die versicherte Personen kurz vor der ordentlichen Pension nochmals die Kasse wechseln muss. Jüngere Personen, die nicht erwerbstätig sind, müssen sich allerdings direkt an die kantonale Ausgleichskasse wenden.

Was passiert, wenn Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige keine AHV-Beiträge bezahlen?
Wenn z.B. jemand mit 62 in Frühpension geht und mit 65 die AHV beziehen möchte, kommt die Frage auf, was er oder sie die letzten drei Jahre gemacht hat. Auch wenn man nicht arbeitet, müssen Beiträge an die AHV bezahlt werden, da sonst eine Lücke entsteht und die Person weniger AHV erhält. In oben genanntem Fall müssen die Beiträge rückwirkend nachbezahlt werden. Denn jede Person ist verpflichtet, Beiträge bis zu fünf Jahre rückwirkend zu bezahlen.

Und wenn man schon länger als fünf Jahre keine AHV-Beiträge bezahlt hat?
Sofern man die fehlenden Jahre nicht mit den Jugendjahren* auffüllen kann, entsteht eine Beitragslücke, die man nicht mehr schliessen kann. Das bedeutet, dass die monatliche AHV-Rente nach der Pensionierung kleiner ausfallen wird.

Welche Pflichten haben die Unternehmen in Bezug auf die Beiträge?
Falls die Lohnsumme einer Firma unterjährig massiv ändert, muss dies gemeldet werden, damit Ende Jahr nicht zu viel nachbezahlt oder von uns zurückbezahlt werden muss. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, die AHV-Beiträge pünktlich zu bezahlen.

Übernimmt Ihr Team noch irgendwelche Spezialaufgaben?
Wir müssen regelmässig Berichte und Statistiken dem Bund abliefern. Zudem ist es in unserem Interesse, die Mitglieder auf die Online-Plattform connect hinzuweisen.

Was genau ist das Mitgliederregister und was ist hier Ihre Aufgabe?
Das Mitgliederregister erfasst die Grunddaten der Firmen, schliesst neue Firmen an und steht für Beratungen den Verantwortlichen in den Firmen zur Seite. Zudem findet ein regelmässiger Austausch mit dem Verband Handel Schweiz statt.

Haben Sie ein paar Tipps für Versicherte und Unternehmen?
Bei Fragen ungeniert bei uns melden, wir helfen gerne weiter. Firmen, die noch nicht auf der Online-Plattform connect angemeldet sind, sollen dies unbedingt prüfen. Die Plattform vereinfacht vieles: Lohnmeldungen werden online übermittelt und von unserer Seite werden alle Informationen im E-Dossier abgelegt und nicht mehr physisch verschickt. Mitglieder, die Beiträge rechtzeitig bezahlen und die Lohnmeldungen online via connect einreichen, erhalten zudem einen Teil der Verwaltungskosten zurückerstattet.

Interview: Conny König

*Erwerbstätige bezahlen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs AHV-Beiträge, Nichterwerbstätige erst ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs. Die drei Jahre dazwischen werden als Jugendjahre bezeichnet und können Beitragslücken ausgleichen.

Persönliches über Claudia Vogel-Zeugin

Claudia Vogel-Zeugin arbeitet seit bald 30 Jahren bei der AK71 und hat dort bereits ihre Lehre absolviert. Seit dem Jahr 2009 leitet sie die Abteilung Beiträge und Mitgliederregister. Die 45-jährige Mutter eines 6.5-jährigen Sohnes ist verheiratet und wohnt in Aesch. In ihrer Freizeit geniesst sie die Zeit mit ihrer Familie, liebt Sport und ist gerne in der Natur.