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17. Januar 2022
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Corona-Erwerbsersatz bis Ende 2022 verlängert

Der Bundesrat hat die Geltungsdauer der Verordnungsregelungen für den Corona-Erwerbsersatz vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verlängert. Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erwerbsersatz bleiben unverändert.

Beschluss: Quarantäne auf 5 Tage verkürzt

Ab dem 13. Januar 2022 wird die Kontaktquarantäne auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten.

Das gilt auch rückwirkend, für Personen, die momentan in Quarantäne sind.

Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.