Das in der Covid-19-Verordnung betreffend Erwerbsausfall vorgesehene Maximum von 7 Taggeldern wird ab dem 25. Januar 2022 abgeschafft. Ab diesem Datum entspricht die Anzahl der Taggelder der tatsächlichen Anzahl Tage, die in Quarantäne verbracht wurden (gilt für Ansprüche ab dem 25. Januar 2022).