Infolge des Beschlusses des Bundesrats vom 2. Februar 2022 wird die Kontaktquarantäne ab dem 3. Februar 2022 aufgehoben. Folglich ist auch der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne ab dem 3. Februar 2022 aufgehoben. Vor dem 3. Februar 2022 angeordnete Quarantänen gelten ab diesem Datum als aufgehoben.