Anspruch für besonders gefährdete Personen bis 31. März 2022 verlängert
Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen für besonders gefährdete Personen bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Daher wird der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz für besonders gefährdete Personen bis zum 31. März 2022 verlängert.