News


09. September 2022
Artikel drucken

Adoptionsentschädigung ab 1.1.2023

Am 1. Januar 2023 tritt der über die EO entschädigte zweiwöchige Adoptionsurlaub in Kraft. Anspruch auf die Adoptionsentschädigung haben Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Die Adoptionsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.

Die Anträge auf Adoptionsentschädigung werden zentralisiert über die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK entgegengenommen und bearbeitet.

Weitere Infos finden Sie unter: