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04. November 2021
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Vorläufige Anwendung des neuen Sozialversicherungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1.11.2021

Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird ab dem 1. November 2021 vorläufig angewendet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten, nachdem das Freizügigkeitsabkommen CH-EU infolge des Brexit nicht mehr anwendbar ist.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 1. Januar 2021 werden die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht mehr durch das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt, wobei bereits erworbene Ansprüche durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Um ihre sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen wieder gezielt und umfassend zu regeln, haben die beiden Staaten ein neues bilaterales Abkommen abgeschlossen.

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