Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben neu ab 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Es werden maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.
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