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26. November 2020
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Änderungen BVG ab 1.1.2021

Per 01.01.2021 tritt der neue Artikel 47a BVG in Kraft. Dieser ermöglicht allen BVG-Versicherten die freiwillige Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach dem 58. Altersjahr. Grundvoraussetzung dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde.

Die BVG-Stiftung Handel Schweiz steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.