Per 01.01.2021 tritt der neue Artikel 47a BVG in Kraft. Dieser ermöglicht allen BVG-Versicherten die freiwillige Weiterversicherung bei Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung nach dem 58. Altersjahr. Grundvoraussetzung dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde.
Die BVG-Stiftung Handel Schweiz steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.