News


11. März 2020
Artikel drucken

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital (Art. 18 Abs. 2 AHVV)

Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital (Art. 18 Abs. 2 AHVV)

Für das Jahr 2019 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden (für das Jahr 2018 betrug er noch 0,5 %).

Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV «der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank». Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von Anleihen in Schweizer Franken verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken «Pfandbriefinstitute», «Geschäftsbanken» sowie «Industrie und Handel» mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB unter data.snb.ch publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf -0,003 %. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2019 ein Zinssatz von 0 % resultiert.