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09. Oktober 2020
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Vaterschaftsurlaub: Änderung Erwerbsersatzgesetz (EO)

Mit dem Ja der Stimm­­berechtigten am 27. September 2020 zum Erwerbs­ersatz­gesetz ist der Weg frei für die Einführung des Vater­schafts­urlaubs für Erwerbs­tätige.

Ab dem 1. Januar 2021 können erwerbstätige Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Anspruch und Entschädigung werden sich in vielen Punkten an der Mutterschafts­entschädigung orientieren.
 
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