Mit dem Ja der Stimmberechtigten am 27. September 2020 zum Erwerbsersatzgesetz ist der Weg frei für die Einführung des Vaterschaftsurlaubs für Erwerbstätige.
Ab dem 1. Januar 2021 können erwerbstätige Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Anspruch und Entschädigung werden sich in vielen Punkten an der Mutterschaftsentschädigung orientieren.
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