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02. April 2020
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Neue Corona-Erwerbsersatzentschädigung: Eine Herkulesaufgabe, die es gemeinsam zu meistern gilt.

Medienmitteilung, Merkblätter für Betroffene und die neuen Online-Anmeldeformulare stehen ab sofort zur Verfügung.

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen der Coronakrise läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Die Selbständigerwerbenden sind im Fokus. Die Wirtschaft und die Ausgleichskassen haben gemeinsam eine Herkulesaufgabe zu bewältigen.

Wer hat Anspruch?
Der Weg zur neuen Leistung soll für die Betroffenen möglichst einfach und unbürokratisch sein, trotzdem muss der Anspruch geprüft werden, und dafür gibt es Kriterien. Anspruch haben Eltern, die ihre Erwerbsarbeit aufgrund von Schulschliessungen unterbrechen müssen, um ihre Kinder zu betreuen. Ebenfalls bei ärztlich angeordneter Quarantäne. Selbständigerwerbende, denen der Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung verwehrt ist, können nun auf diesem Weg ihren Anspruch geltend machen.

Gemäss den Schätzungen des Bundes ist mit über 160'000 Betroffenen zu rechnen. Dauern die Einschränkungen der Wirtschaft drei Monate, so ist mit Auszahlungen von gegen 1.5 Milliarden Franken zu rechnen.

Die Ausgleichskassen arbeiten mit Hochdruck und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen an der Umsetzung.

Welche Ausgleichskasse ist zuständig? Wann erfolgt die erste Zahlung?
Für die Beratung ist immer diejenige Ausgleichskasse zuständig, bei welcher die Betroffenen ihre AHV-Beiträge abrechnen. Wie bei der EO und der Mutterschaftsentschädigung. Diese Ausgleichskasse nimmt auch die Anmeldung entgegen und ist für die Auszahlung zuständig. Wer eine Anmeldung einreicht, muss wissen, dass die Entschädigungsleistung nicht im Voraus ausbezahlt wird. Es handelt sich um eine nachschüssige Leistung, die im Folgemonat bezahlt wird. Wie bei der EO und der Mutterschaftsentschädigung. Zwischen Anmeldung und Auszahlung liegt deshalb in der Regel ein Monat. Erste Auszahlungen werden schon ab Mitte April 2020 erfolgen können.

Erleichterungen beim Bezug der Sozialversicherungsbeiträge
Der Bundesrat hat gegenüber der Wirtschaft ein weiteres Versprechen abgegeben: Der vorübergehende Verzicht auf Verzugszinsen. Aus diesem Grund wird nun das bekanntlich straffe Beitragsinkasso der AHV punktuell und vorübergehend angepasst. Firmen, die weniger Löhne auszahlen und Selbständige, die tiefere Einkommen haben, können dies ihrer Ausgleichskasse melden und die Akontozahlungen werden unkompliziert reduziert. Erleichterungen mit Mahn- und Betreibungsstopps sind ebenfalls im Paket enthalten und entlasten die Wirtschaft zusätzlich. Auch hier informiert ein neues Merkblatt, das ab Montag aufgeschaltet wird.

Alle monatlichen Rentenzahlungen sind gesichert
Auch die Ausgleichskassen sind in diesen Wochen stark gefordert. Sie sind mit den wirtschaftlichen Nöten von Privatpersonen und Unternehmen konfrontiert. Die Ausgleichskassen tun alles, damit die neue Entschädigungsleistung schnell greift und die Erleichterungen beim Beitragsbezug umgesetzt werden. Diese Herausforderung wird nebst dem normalen Tagesgeschäft geleistet. Monatlich werden schweizweit rund 5.2 Milliarden Franken an Sozialleistungen ausbezahlt. Die Ausgleichskassen erklären, dass die monatlichen Rentenzahlungen gesichert sind. Es gibt keinen Anlass zur Sorge. Gerade in diesen schwierigen Zeiten zeigt sich der Wert unseres dezentralen Systems. Die Ausgleichskassen sind sich ihrer Verantwortung bewusst.