Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall zu verlängern. Somit kann die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden.
Die Verlängerung betrifft unter Quarantäne gestellte Personen und Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können sowie Selbstständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Unterstützung für Selbstständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament im Rahmen der Debatten zum Covid-19-Gesetz diskutiert.
Aus diesem Grund können wir leider vor Mitte November 2020 noch keine verbindlichen Informationen über die Leistungen ab 17.9.2020 geben oder Zahlungen vornehmen (ausser Quarantäneansprüche), da die Verordnung noch nicht von Parlament und Bundesrat verabschiedet wurde.