Corona-Entschädigung ab dem 17.9.2020
Die folgenden Entschädigungen können mit den neuen Online-Formularen angemeldet werden:
- Unterbruch der Erwerbstätigkeit wegen einer Quarantänemassnahme
- Ausfall der Fremdbetreuungsmöglichkeit für Kinder unter 12 Jahren
- Ausfall der Betreuungsmöglichkeiten für gesundheitlich eingeschränkte Kinder und Jugendliche
- Schliessung des Betriebs aufgrund bundesrechtlicher oder kantonaler Massnahmen
- Ausfall einer geplanten Veranstaltung aufgrund des geltenden Veranstaltungsverbots bzw. der Ablehnung der Veranstaltung durch den Kanton
Da die neue, bundesrätliche Verordnung noch nicht in Kraft gesetzt ist (voraussichtlich im November 2020) , bitten wir Personen mit folgenden Ansprüchen noch um Geduld:
- Selbstständigerwerbende, die sich wegen einer massgeblichen Einschränkung der Erwerbstätigkeit anmelden sowie
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung