Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5 % erhöht. Somit ergibt sich neu ein Gesamtbeitrag AHV/IV/EO von 10.6 % (Arbeitnehmerbeitrag 5.3 %). Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken.
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 503 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.