Erwerbstätige Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen müssen, haben seit 1. Juli 2021 Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub. Die Betreuungsentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor dem Entschädigungsanspruch erzielt wurde. Es werden maximal 98 Taggelder während einer Rahmenfrist von 18 Monaten ausgerichtet.