Als versicherte Person können Sie anstelle der Altersrente das Sparkapital oder Teile davon als Alterskapital bar beziehen. Wichtig zu wissen ist, dass der Teilbezug des Alterskapitals zu einer entsprechenden Kürzung der Altersrente und der mitversicherten Leistungen führt. Das BVG-Altersguthaben wird anteilmässig in Bezug zum Sparkapital gekürzt. Mit dem Bezug des Sparkapitals sind alle reglementarischen Ansprüche gegenüber der Pensionskasse abgegolten.
Schriftlicher Antrag
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innert der im BVG-Reglement festgelegten Frist eingereicht werden. Informationen dazu finden Sie im Vorsorgereglement (Link in der rechten Spalte) im Anhang 6 (Antrag auf Kapitalisierung der Altersrente).