Leistungen bei Invalidität
Die Höhe der jährlichen Invalidenrenten ergibt sich aus dem vom Arbeitgeber gewählten Versicherungsplan bei unserer BVG-Stiftung. Die Invalidenrenten werden während der Dauer der Erwerbsunfähigkeit bezahlt, längstens jedoch bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters bzw. bis zum Tod. Danach werden sie durch die Altersrenten abgelöst.